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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FA. exiss®


1. Geltungsbereich

Die Firma exiss® schließt Verträge in Zusammenhang mit den von ihr angebotenen Leistungen allein auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.


2. Leistungen

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte und im Vertrag bezeichnete von der Fa. exiss® zu erbringende Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

a) Existenzgründungen: Grundlage ist die vom Kunden entwickelte Geschäftsidee. Die Fa. exiss® überträgt die Prüfung der Marktfähigkeit der Geschäftsidee dem Kunden und steht ihm hierbei beratend zur Seite. Die Fa. exiss® bietet alle Dienstleistungen an, die notwendig sind, um eine Existenzgründung kaufmännisch zu vollziehen. Dazu gehört die Umsetzung der vom Kunden entwickelten Idee in Wort und Schrift, der Erstellung eines Businessplanes nach den Grundsätzen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und das Aufzeigen von Fördermitteln und Subventionen der EU, dem Bund und der Länder sowie deren Beantragung. Die Fa. exiss® begleitet den Kunden zum Zwecke der Vorstellung des Gründungskonzepts zu Banken bzw. Sparkassen.

b) Die Dienstleistungen der Fa. exiss® erstrecken sich weiterhin auf die vom Gesetzgeber einem selbstständigen Bilanzbuchhalter eingeräumten Leistungsangebote. Hierzu gehören das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Rechts- und Steuerberatung erfolgt. Für Rechts- und Steuerberatung wird auf die Rechtsanwaltskanzlei Kirbach, Ludwig-Wilhelm-Straße 2 in 76530 Baden-Baden verwiesen.

c) Zum Leistungsspektrum der Fa. exiss® gehören auch die Belegsortierung, das kaufmännische Mahnwesen, Finanz- und Liquiditätsplanung, die Übernahme des Zahlungsverkehrs und das Controlling.


3. Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt mit Inanspruchnahme der ersten Beratung, sei es telefonisch oder persönlich, zustande, also wenn der Kunde seinen Beratungsbedarf gegenüber der Fa. exiss® artikuliert (Angebot) und diese wiederum durch wenn auch vorerst teilweise Erbringung der geforderten Leistung die Annahme zumindest kunkludent erklärt.


4. Vertragsdauer und Kündigung

a) Die Laufzeit des Vertrages wird individuell vereinbart.

b) Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, so kann dieser von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.

c) Wurde ein befristeter Vertrag geschlossen, so kann von beiden Vertragspartnern jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende vorzeitig gekündigt werden. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt.
Für die bis zur fristgerechten Kündigung erbrachten Leistungen der Fa. exiss® hat der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen zu zahlen. Für die danach nicht mehr erbrachten vertraglichen Leistungen zahlt der Kunde 20 % des anteiligen Honorars, es sei denn, er weist nach, dass Fa. exiss® durch die vorzeitige Beendigung ein geringerer Schaden entstanden ist.

d) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

5. Mitwirkung des Kunden

a) Die Geschäftsidee des Kunden darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Verantwortung für die gesamte Idee liegt ausschließlich beim Kunden.

b) Um der Fa. exiss® die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde, die Fa. exiss® über die jeweilige wirtschaftliche, organisatorische, wettbewerbs- und arbeitsrechtliche Situation umfassend zu informieren.

c) Von der Fa. exiss® gelieferte Zwischenberichte bzw. –ergebnisse werden von den Kunden unverzüglich daraufhin geprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen. Etwa erforderliche Korrekturen sowie Änderungswünsche werden der Fa. exiss® unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

d) Auf Seiten des Kunden wird, falls es sich um mehrere Personen handelt, ein Ansprechpartner benannt.


6. Haftung

a) Die Fa. exiss® haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

b) Für öffentliche Aussagen, besonders in der Werbung, hat die Fa. exiss® nur einzustehen, wenn sie sie veranlasst hat. In solchen Fällen besteht eine Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung die Entscheidung des Kunden zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung auch tatsächlich beeinflusst hat.


7. Rechnungsstellung, Zahlung

a)Wurde ein unbefristeter Vertrag geschlossen, ist der monatlich zu zahlende individualvertraglich vereinbarte Honorarbetrag am dritten Werktag eines jeden Monats im voraus fällig.

b) Bei befristeten Verträgen berechnet sich das Honorar entweder pauschal oder auf Stundenbasis. Hierzu wird auf die jeweils gültige Honorar- verwiesen.
Das Honorar wird nach jeweils erbrachter Tagesleistung in Rechnung gestellt, die sofort ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig ist.

c) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist steht der Fa. exiss® ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen von mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Baden-Baden.

b) Ist der Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Baden-Baden. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Baden-Baden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9. Sonstiges

a) Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Fa. exiss® dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

c) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

d) Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Stand: Oktober 2006